Diese Vereinbarung dient der Regelung der Bedingungen für den elektronisch zwischen dem VERKÄUFER und dem KÄUFER, deren Bezeichnungen und Kontaktdaten nachstehend aufgeführt sind, abgeschlossenen gewerblichen (B2B) Fernabsatz- und Exportgeschäft. Bei dieser Vereinbarung handelt es sich ausschließlich um einen gewerblichen Kaufvertrag, der NICHT den Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes unterliegt. Die Vertragsparteien erkennen an und erklären, dass sie als umsichtige Kaufleute handeln.
ARTIKEL 1 – VERTRAGSPARTEIEN
1.1. ANGABEN ZUM VERKÄUFER
| Firmenbezeichnung: | ELASAN BAU, IMPORT UND EXPORT, INDUSTRIE UND HANDEL GMBH |
| Anschrift: | Hürriyet Mah., Dr. Cemil Bengü Cad., Nr. 8, Innentür Nr. 1, Kağıthane/Istanbul, TÜRKEI |
| Finanzamt und Nummer: | Finanzamt Kağıthane – 3302818140 |
| Website: | www.tpiexports.com |
1.2. ANGABEN ZUM KÄUFER
| Handelsname: | [Wird vom System ausgefüllt] |
| Adresse / Land: | [Wird vom System ausgefüllt] |
| Steuer-/Registrierungsnummer: | [Wird vom System ausgefüllt] |
ARTIKEL 2 – VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand dieses Vertrags ist die Festlegung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien hinsichtlich des Verkaufs und der Lieferung von Baumaterialien, deren Bestellung vom KÄUFER elektronisch über die Website des VERKÄUFERS unter der Adresse www.tpiexports.com aufgegeben wird und deren Eigenschaften, Verkaufspreis sowie Lieferbedingungen in der Proforma-Rechnung aufgeführt sind.
ARTIKEL 3 – BESTELL- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die auf der Website angegebenen Preise dienen lediglich der vorläufigen Information. Die endgültige Bestellung und Preisgestaltung werden erst mit der abgestempelten und unterzeichneten Proforma-Rechnung, die von beiden Parteien genehmigt wurde, verbindlich. Der KÄUFER erklärt sich im Voraus damit einverstanden und verpflichtet sich, die vom VERKÄUFER in der Proforma-Rechnung festgelegte Zahlungsweise, den Zahlungsplan und das Fälligkeitsdatum strikt einzuhalten. Sollte der KÄUFER die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten oder die Zahlung verzögern, behält sich der VERKÄUFER das Recht vor, die Bestellung einseitig zu stornieren, den Versand zu stoppen, die Produktion – sofern bereits begonnen – auszusetzen und vom KÄUFER Schadenersatz für Wechselkursdifferenzen, Lagerkosten, Kosten für Produktionsausfälle sowie alle sonstigen positiven oder negativen Schäden zu verlangen, die sich aus diesem Verzug ergeben, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung bedarf.
Der KÄUFER ist verpflichtet, den Auftragsbetrag vollständig über die vereinbarte Zahlungsweise (SWIFT, Akkreditiv usw.) auf das Konto des VERKÄUFERS zu überweisen. Bankgebühren (einschließlich Korrespondenzbankgebühren), die im Zusammenhang mit internationalen Überweisungen anfallen, gehen zu Lasten des KÄUFERS.
ARTIKEL 4 – LIEFERUNG, EINFUHR UND ZOLLVERANTWORTUNG
Lieferbedingungen: Die Lieferung erfolgt gemäß den Incoterms 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC) im Rahmen der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
Zoll- und Importrisikotransfer: Alle Arten von Genehmigungen, Lizenzen und Konformitätsbescheinigungen, die den TSE-, CE- bzw. ASTM-Standards entsprechen und für die Einfuhr der Produkte in das Bestimmungsland erforderlich sind, sowie alle Kosten wie Mehrwertsteuer, Zollgebühren, Lagergebühren, Liegegeld und ähnliche Kosten, die am Bestimmungszollanliegen entstehen, liegen ausschließlich in der Verantwortung des KÄUFERS.
Scheitern der Einfuhr: Für den Fall, dass die Waren nicht verzollt werden können, beschlagnahmt oder vernichtet werden, weil der KÄUFER die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegt, Steuern nicht entrichtet oder gegen Zollvorschriften verstößt, kann der VERKÄUFER in keiner Weise haftbar gemacht werden. In diesen Fällen kann der KÄUFER keine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen und ist verpflichtet, dem VERKÄUFER etwaige entstandene Schäden (Rücktransport usw.) zu ersetzen.
ARTIKEL 5 – SCHADENSPRÜFUNG UND MÄNGELMELDUNG
Der KÄUFER oder sein bevollmächtigter Zoll- bzw. Speditionsdienstleister ist verpflichtet, bei Erhalt der Waren eine physische Überprüfung durchzuführen.
Bei offensichtlichen Transportschäden (Bruch, Beulen, Nässe usw.) an der Verpackung oder am Produkt ist es zwingend erforderlich, unverzüglich vom Transportbeauftragten einen „Schadensbericht“ ausstellen zu lassen. Schadensmeldungen ohne einen solchen Bericht und ohne eindeutige Fotos bzw. Videos, die den Schaden belegen, werden unter keinen Umständen akzeptiert.
Gemäß Artikel 23 des türkischen Handelsgesetzbuchs (TCC) müssen (versteckte) Herstellungsmängel, die bei einer üblichen Prüfung nicht erkennbar sind, dem VERKÄUFER innerhalb von höchstens 8 (acht) Tagen ab dem Zeitpunkt ihres Auftretens schriftlich und unter Vorlage von Belegen (in Form eines unabhängigen Sachverständigengutachtens oder von Prüfergebnissen) mitgeteilt werden.
ARTIKEL 6 – RÜCKGABEBEDINGUNGEN (KEIN WIDERRUFSRECHT)
Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Handelsvertrag (B2B), und der KÄUFER hat kein Recht auf Rückgabe (Widerrufsrecht) ohne Angabe von Gründen.
Ein Umtausch der Ware ist nur bei Produktionsfehlern möglich, die vom VERKÄUFER endgültig festgestellt und anerkannt wurden. In diesem Fall ist der KÄUFER verpflichtet, eine Rückrechnungsbeleg (Gutschrift) auszustellen und die Ausfuhrzollpapiere gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzulegen. Transaktionen ohne Rückrechnungsbeleg sind ungültig.
ARTIKEL 7 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Im Rahmen dieses Vertrags bezeichnet der Begriff „mangelhaftes Produkt“ Produkte, die eindeutig gegen die in der Proforma-Rechnung angegebenen technischen Spezifikationen verstoßen und deren Nichtkonformität bzw. Mangel vom VERKÄUFER selbst aufgrund einer vom VERKÄUFER durchgeführten oder in Auftrag gegebenen technischen Prüfung schriftlich bestätigt wurde. Kein Produkt, das nicht ausdrücklich und schriftlich vom VERKÄUFER als mangelhaft anerkannt wurde, kann Gegenstand einer Rückgabe, eines Umtauschs oder eines Schadensersatzanspruchs sein.
Die gesetzliche Haftung des VERKÄUFERS im Rahmen dieses Vertrags ist streng auf den „Rechnungswert der mangelhaften Produkte“ beschränkt, die Gegenstand der Streitigkeit sind. Unter keinen Umständen kann der VERKÄUFER für Folgendes haftbar gemacht werden:
Entgangener Gewinn, der durch Lieferverzögerungen oder die Lieferung mangelhafter Waren entstehen kann,
Schäden aufgrund von Arbeitsniederlegungen oder Arbeitsverzögerungen auf der Baustelle oder bei den Projekten des KÄUFERS,
Strafklauseln oder indirekte Schäden bzw. Folgeschäden, die der KÄUFER möglicherweise gegenüber seinen eigenen Kunden oder Dritten zu leisten hat.
ARTIKEL 8 – VERZUG DES KÄUFERS
Sollte der KÄUFER mit der Zahlung in Verzug geraten, ist der VERKÄUFER berechtigt, den Versand der Waren unverzüglich auszusetzen. Der KÄUFER trägt ausschließlich die Kosten für Hafen-, Lager- und Containermietgebühren (Demurrage), die dadurch entstehen können, dass die Waren im Bestimmungshafen in Wartestellung gehalten werden.
ARTIKEL 9 – HÖHERE GEWALT
Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, internationale Embargos, Änderungen der Zollvorschriften, globale Krisen in der Lieferkette, Hafenstreiks oder Blockaden von Seewegen gelten als Fälle höherer Gewalt. Der VERKÄUFER haftet nicht für Lieferverzögerungen oder die Unmöglichkeit der Leistung, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
ARTIKEL 10 – GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Dieser Vertrag unterliegt türkischem Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, sind ausschließlich die Handelsgerichte und Vollstreckungsämter in Istanbul (Çağlayan) zuständig.
Der KÄUFER erklärt, dass er alle Bestimmungen dieses Vertrags gelesen und verstanden hat, die Klauseln zum Verbraucherschutz ohne Einwände akzeptiert hat und den Vertrag durch die elektronische Abgabe der Bestellung angenommen hat.